Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Bürgerfragestunde – Neubau eines Flüchtlingshauses

Artikel vom 21.10.2016
Bezüglich der vom Arbeitskreis in der Gemeinderatssitzung am 06.10.2016 vorgetragenen Stellungnahme wird auf den Bericht des Arbeitskreises „Flüchtlinge“ verwiesen. In seinen Ausführungen zur Stellungnahme des Arbeitskreises bedankte sich Bürgermeister Karl Vesenmaier bei den in der Sitzung anwesenden Mitgliedern sehr herzlich für ihr Engagement. Die staatlichen Institutionen seien sehr dringend auf ergänzende Unterstützung in den Kommunen angewiesen. Hier werde sehr wertvolle Arbeit geleistet. Der Schultes bedauerte, dass sich der Arbeitskreis sehr kritisch mit der Planung des neuen Hauses, das gegenüber dem Edeka-Markt errichtet werden soll, auseinandersetzt. Auf dem gleichen Grundstück hätten bereits vor ca. 20 Jahren 40 Flüchtlinge verteilt in 2 Wohnungen das ehemalige landwirtschaftliche Betriebsgebäude bewohnt. Weil sich später eine Sanierung nicht mehr gelohnt habe, wäre es zum Abbruch gekommen. Der Platz sei sehr günstig gelegen. Die Bushaltestelle befinde sich vor dem künftigen Gebäude. In Eigeninitiative hätte die Gemeinde das Projekt nicht auf den Weg gebracht. Vielmehr sei der Landkreis vor ca. ½ Jahr auf der Suche nach einer Partnergemeinde gewesen, mit der er ein Pilotprojekt umsetzen wolle. Die Zusage dafür sei für Wäschenbeuren aus verschiedenen Gründen sehr reizvoll gewesen. Die Vorgabe für die Raumaufteilung sei vom Landkreis, der eine Gebäudehälfte für die Erstunterbringung von Flüchtlingen langfristig bei der Gemeinde anmietet, entwickelt worden. In entspannten Zeiten, wie derzeit, wird bei der Unterbringung ein großzügiger Flächenmaßstab zugrunde gelegt, wie dies bei der Notsituation im vergangenen Jahr nicht der Fall gewesen sei. Dafür sei jedoch der Landkreis zuständig. In die Zuständigkeit der Gemeinde hingegen falle die Anschlussunterbringung (nach positivem Abschluss des Asylverfahrens). Jeder Flüchtling hätte hier Anspruch auf 10 m² Wohnfläche. Das Konzept der Gemeinde sehe hier 2 Wohnungen mit je 60 m² vor. Diese würden sich für die Unterbringung von 2 Familien eignen. Von einem Ghettoeffekt könne hier nicht die Rede sein. Die Gemeindeverwaltung sei bereits bisher bestrebt gewesen, dass Flüchtlinge auch in Privatimmobilien untergebracht werden. Dieser Weg werde auch künftig weiterverfolgt. Bürgermeister Vesenmaier bedauerte, dass dem Gemeinderat und ihm von vielen Seiten Steine in den Weg gelegt würden. Einfacher wäre es, gar nichts zu tun. Der Tag, so der Schultes, würde aber kommen, an dem man für jeden geschaffenen Wohnraum dankbar ist. Vor 1 Jahr habe es Kritik in der Gesellschaft gegeben, dass man keine Vorsorge betrieben habe. Jetzt erschwere man aus der Gesellschaft den Bau solcher Unterkünfte. Der Schultes verwies auch auf den Zuschuss des Landes zu Gunsten der Gemeinde in Höhe von 85.000 €. Jetzt stünden keine Mittel mehr zur Verfügung. Die Bürgerschaft dürfe darauf vertrauen, dass Gemeinderat und Verwaltung verantwortlich handeln würden. Überzogene Lösungen würden auf der anderen Seite auch wieder zu Kritik führen.