Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Die Polizei informiert

Artikel vom 13.09.2017
SchuljahresbeginnGerade zu Beginn des Schuljahres ist es für die Kleinsten oftmals das erste Mal, dass sie alleine im Straßenverkehr unterwegs sind. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus. Da es sich hierbei um unerfahrene junge Verkehrsteilnehmer handelt, ist neben der erhöhten Aufmerksamkeit, auch besondere Rücksicht von den Autofahrern erforderlich. Die Polizei führt zu Schulbeginn verstärkt Kontrollen durch. Neben Geschwindigkeitsmessungen an Schulwegen und den Überwachungen, ob Kinder angegurtet sind, liegt ein Augenmerk auf der Ausrüstung und Beleuchtung der Fahrräder. Denn zu einem verkehrssicheren Rad gehört auch ein funktionierendes Licht. Gerade jetzt, wo die Tage wieder kürzer werden. Wer in Kauf nimmt, bei Dunkelheit zu spät erkannt zu werden, riskiert sein Leben. Um im Falle eines Unfalls die Folgen zu minimieren appelliert die Polizei an die Eltern, ihre Kinder zum Tragen eines lebensrettenden Fahrradhelmes zu motivieren. Eine besondere Gefahr auf der Straße besteht darin, wenn der Sichtkontakt zwischen Autofahrern und den Schülern eingeschränkt wird. Oft bringen so genannte „Elterntaxis“ ihre Sprösslinge direkt bis zur Schule. Und sie halten dort, wo es gerade zur Sicherheit der Kinder nicht erlaubt ist. Die Polizei wird daher besonders zum Schuljahresbeginn auf die Halte- und Parksituation vor Schulen achten. Sie bittet die Autofahrer, die Sicherheit Ihrer Kinder nicht der Bequemlichkeit zu opfern. Auch die Ablenkung durch Mobiltelefone kann auf dem Schulweg zur Gefahr werden. Sowohl für Autofahrer, als auch für Fußgänger wird dann der Blick aufs Smartphone zu einem „Blindflug“. Mit dem Blick aufs Telefon wird das Umfeld ausgeblendet, was fatale Folgen haben kann. Die Polizei wird daher zum Schulbeginn Augenmerk auch auf die Ablenkung im Straßenverkehr richten. Auf Fahrer und Fußgänger. Tipps der Polizei für einen sicheren Schulweg: - Eltern sollen gemeinsam mit ihren Kindern bereits vor dem ersten Schultag den gesamten Schulweg gehen. Achten Sie dabei auf markante Stellen wie Ampeln, Kreuzungen oder Zebrastreifen. Am besten üben Sie den Schulweg an einem normalen Werktag unter realistischen Bedingungen. - Helle Kleidung und Reflektoren machen die Kinder gerade in der dunklen Jahreszeit besser erkennbar.- Erwachsene, die sich selber an die Verkehrsregeln halten und zum Beispiel nur bei Grün über die Straße gehen, tragen wesentlich zur Verkehrserziehung der Neulinge im Straßenverkehr bei. Zeigen Sie ihren Kindern, dass manchmal längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen um die Straße sicher zu überqueren. Und dass das nicht schlimm ist. Auch ist es wichtig, dass Kinder aufmerksam nach links, nach rechts und wieder nach links schauen bevor sie eine Straße überqueren.- Sichern Sie ihr Kind richtig, wenn Sie es im Auto zur Schule fahren. Dazu gehört, dass der richtige Kindersitz verwendet und der Sicherheitsgurt angelegt ist. Ein Kindersitz ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn Kinder kleiner als 1,50 m sind, ein Muss. Unterschätzen Sie nicht die Gefahren und Kräfte bei einem Zusammenstoß. Bei einem Aufprall mit Tempo 50 "wiegt" jeder Insasse kurzzeitig das 30-fache seines Körpergewichts. Ein etwa 30 kg schweres Kind wird ungesichert zum "Geschoss" von bis zu 900 Kilogramm! Ohne Kindersitz entspricht ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz aus dem 3. Stock auf Beton.- Wildes Parken und Halten vor der Schule durch "Elterntaxis" versperrt sowohl Autofahrern die Sicht auf Kinder als auch den Kindern die Sicht auf fahrende Autos. Parken Sie nicht auf Geh- oder Radwegen und beachten Sie Halteverbote. Lassen Sie ihr Kind an vorgesehenen Parkbuchten zum Gehweg hin aus- und einsteigen.- Den Weg zur Schule sollten die Kinder mit einem Fahrrad erst nach bestandener Radfahrausbildung antreten. Die Polizei empfiehlt dringend, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Das Rad sollte verkehrssicher ausgestattetet sein. Dazu gehören neben der Beleuchtung auch Schutzbleche, eine Klingel und funktionsfähige Bremsen. Viele Kinder beherrschen zwar das Fahrrad auch ohne Radausbildung, allerdings fehlt es ihnen am notwendigen Gefahrenbewusstsein.- Schubsen, raufen, drängeln ist an der Bushaltestelle tabu. Wichtig ist, dass die Kinder einen Abstand zum Fahrbahnrand und dem heranfahrenden Bus einhalten. Nach dem Aussteigen soll die Fahrbahn erst dann überquert werden, wenn der Bus die Haltestelle wieder verlassen hat. Gleiches gilt auch beim Aussteigen aus dem Auto.- Auch Autofahrer müssen an Bushaltestellen besonders vorsichtig sein, wenn dort Kinder warten beziehungsweise ein- oder aussteigen. Hier schreibt die Straßenverkehrsordnung langsames und bremsbereites Fahren vor. Beim Annähern des Busses an die Haltestelle mit Warnblinklicht darf nicht überholt werden. Wenn der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht, darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit (in beiden Fahrtrichtungen) vorbeigefahren werden.  Weitere Informationen und Tipps zum sicheren Schulweg finden Sie im Internet unter: www.gib-acht-im-verkehr.dewww.schuetze-dein-bestes.deschuelerfairkehr.gib-acht-im-verkehr.deim.badenwuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/verkehrspraevention