Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Stärkung des innerörtlichen Bereichs mit staatlicher und kommunaler Förderung

Artikel vom 29.01.2015
In den zurückliegenden Jahrzehnten hat Wäschenbeuren als Kommune viele staatliche Zuschussprogramme in Anspruch genommen. Nur so konnten die bestehenden, anspruchsvollen Einrichtungen auch realisiert werden. Diese haben unseren Ort in der Entwicklung weit voran gebracht. Wichtig war dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung auch Förderchancen für private Eigentümer im innerörtlichen Bereich zu schaffen. Diesen zu stärken, wird eine bedeutende Aufgabe in den kommenden Jahren sein. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung mehrere Anträge gestellt um die begehrten Mittel aus den entsprechenden Fördertöpfen des Landes zu erhalten. Der Einstieg ist dann auch im Jahr 2012 geglückt. Herrn Regierungspräsident Schmalz war es anlässlich eines Besuchs sehr wichtig, den Förderbescheid über 800.000 Euro persönlich zu überbringen. Er sprach dabei die Erwartung aus, dass die Gemeinde das Programm mit Leben erfüllen möge. Leider hat bisher das Sanierungsprogramm noch nicht die gewünschte Aufmerksamkeit gefunden. Was kann nun im Rahmen des Landessanierungsprogramms gefördert werden?   -       -       Abbruchkosten bei anschließender Neubebauung mit 100 % der nachgewiesenen Kosten höchstens jedoch 100 % der Angebotssumme des günstigsten Anbieters   -       Maßnahmen, um ein Gebäude bzw. eine Wohnung an einen modernen Wohnstandart anzupassen Darunter versteht man unter anderem Grundrissbereinigungen. Darunter werden Wohnraumvergrößerungen bzw. Verlegung von Räumen subsumiert. Beispielsweise war es zu Beginn des 20. Jahrhunderts üblich, dass es keinen Flur gab, sondern dass einige Wohnräume nur durch andere Räume zugänglich waren. Dies entspricht nicht mehr dem heutigen Wohnstandart. Hier können unter anderem die Kosten von Böden, Decken, Trennwänden, Elektroinstallationen gefördert werden. Die Förderung ist auch als abschließende Restmodernisierung möglich. Dies setzt beispielsweise voraus, dass bereits das Erdgeschoss schon abschließend modernisiert wurde und nun nur noch das unbewohnbare Dachgeschoss an den modernen Wohnstandart angepasst wird.   -       Energetische Maßnahmen Grundsätzlich sind in der städtebaulichen Förderung nur umfassende Maßnahmen zur energetischen Modernisierung förderfähig. Das Gebäude muss dabei auf Neubaustandard modernisiert werden. Um dies zu erreichen ist es erforderlich, dass alle energetisch relevanten Gewerke (Dach, Fassade, Heizung, Fenster) erneuert werden. Die Förderung einzelner Gewerke, wie bspw. der Heizungsanlage, ist nur als sogenannte Restmodernisierung möglich. Dies setzt voraus, dass sich alle anderen energetisch relevanten Gewerke bereits in einem einwandfreien Zustand befinden. Hierfür wird regelmäßig auch ein Energiesparcheck verlangt. Für eine Sanierung gilt ein Fördersatz von 20 % und eine Begrenzung von 50.000 Euro pro Anwesen. Das Programm sieht jedoch nur eine Förderung ab einer Bagatellgrenze von 25.000 Euro Investitionskosten vor. Ziel des Landessanierungsprogramms ist es städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite abzubauen sowie eine zeitgemäße und nachhaltige Weiterentwicklung zu gewährleisten. Mit den Zuwendungen soll der Gebrauchswert der Gebäude nachhaltig erhöht werden. Daher werden reine Instandhaltungsmaßnahmen sowie wirtschaftlich nicht vertretbare Maßnahmen (unverhältnismäßige Kosten zur verbleibenden Restnutzungsdauer) nicht gefördertAnfang Februar 2014 hat zudem der Gemeinderat ein zeitlich begrenztes Förderprogramm zu Schließung innerörtlicher Baulücken beschlossen. Mit diesem Weg möchten Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Anreize zur Bebauung im Ortskernbereich schaffen. Bis Ende Juli war die Förderung zunächst auf Grundstücke begrenzt, die durch die Ausweisung eines qualifizierten Bebauungsplans nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs Baureife erhalten haben. In der Sitzung am 31.07.2014 beschloss der Gemeinderat die Erweiterung der Gebietskulisse. Demnach wird die Überbauung von Grundstücken gefördert, die nach dem Baugesetzbuch bebaubar sind. Die Förderung bezieht sich dabei nur auf die Schaffung von neuem Wohnraum. Ausgenommen sind daher Umbaumaßnahmen, angestrebte gewerbliche Nutzungen sowie die Überbauung von Grundstücken, die nach dem Wäschenbeurer Grunderwerbsmodell erschlossen wurden. Gefördert wird nach den Richtlinien die   -  Erstellung eines Einfamilienhauses mit mindestens 100 m² Wohnfläche mit 10.000 € -  Erstellung eines Einfamilienhauses mit mindestens 100 m² Wohnfläche in der Hauptwohnung und mindestens 40 m² Wohnfläche in der Einliegerwohnung mit 12.500 € -  Erstellung eines Mehrfamilienhauses Förderung pro Wohnungzwischen 50 – 69 m² mit                                                                           3.000 €  zwischen 70 – 89 m² mit                                                                           5.000 €zwischen 90 m² und darüber mit                                                               7.000 € Entscheidend bei der Vergabe der Mittel ist der Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Baureife der geplanten Projekte. Die Beurteilung liegt hier im Ermessen des Gemeinderates. Die Fördermittel verfallen, wenn die Baufertigstellung erst nach dem 30.06.2016 erfolgt. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.waeschenbeuren.de unter der Rubrik „Bürger“, Menüpunkt „Bauen und Wohnen“ und im Rathaus bei Frau Funk (eMail: m.funk@waeschenbeuren.de, Telefon: 07172/92655-20)