Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Streuobstförderung des Landes - Unterstützung bei Antragstellung

Artikel vom 05.02.2015

-Unterstützung bei der Antragstellung

Am vergangenen Mittwoch lud die Gemeinde zu einem Informationsabend zum Thema Landesstreuobstförderung ein. Für diese Veranstaltung konnten als Referenten der Geschäftsführer des Landschaftserhaltungsverbands (LEV), Herr Lang, sowie die Stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Habeck, gewonnen werden.   Zu Beginn begrüßte Bürgermeister Vesenmaier die interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer und erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation die Wichtigkeit des örtlichen Obstbaumbestandes. Dabei ging er nicht nur auf das kommunale Förderprogramm, sondern auch auf die vielen Aktionen der vergangenen Jahre, wie die Hochstammpflanzaktion und das Angebot der mobilen Obstpresse, ein.  Das Landesprogramm bewertete er dabei als wichtiges Bekenntnis zum Erhalt der ländlichen Kulturlandschaft, das es nun zu nutzen gilt. Erfreut zeigte er sich zudem, dass aus der Vorstandschaft des Obst- und Gartenbauvereins bei der Antragstellung Unterstützung zugesichert wurde. Im Anschluss daran erläuterte Herr Lang die Ziele und Aufgaben des Landschaftserhaltungsverbands Göppingen. Neben dem Erhalt und der Entwicklung der reizvollen und artenreichen Landschaft unterstützt der Verband dabei Flächenbewirtschafter, Kommunen und Naturschutzvertreter bei der Organisation und Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen. Besonders freute er sich, dass die Gemeinde Wäschenbeuren als 30. Kommune im Landkreis dem LEV nun auch beigetreten sei. Frau Habeck erklärte danach den rund 50 Zuhörern die Konzeption der Landesförderung sowie die Modalität der Antragstellung. Nach den vorliegenden Richtlinien fördert das Land den Baumschnitt mit 15,00 Euro pro Baum und Schnitt. Maximal jedoch nur zwei Mal innerhalb von fünf Jahren. Die Umsetzung kann jedoch erst nach der Bewilligung, also ab dem Winter 2015/2016 erfolgen. Zur Vereinfachung des Verfahrens hat der LEV Informationsblätter sowie ein einheitliches Antragsformular erarbeitet. Aus den jetzigen Richtlinien kann man erkennen, dass nur Sammelanträge gestellt werden können. Dieser muss auch eine Schnittkonzeption enthalten, die zusammen mit den Eigentümern bzw. Besitzern der Obstbäume erstellt wird. Weil eine Doppelförderung im Programm ausgeschlossen ist, wurde auch dieser Punkt in der Diskussion mit den interessierten Zuhörern zur Sprache gebracht. Man einigte sich darauf, dass zunächst am Förderprogramm der Gemeinde nichts geändert wird. Sollte der Antrag der Gemeinde im Rahmen des Landesprogramms positiv beschieden werden, besteht immer noch die Möglichkeit der Anpassung. Keinesfalls, so der Schultes, möchte man hier Einsparungen vornehmen. Auf Wunsch von Bürgermeister Karl Vesenmaier sicherte Herr Neuwirth, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins, Hilfe und Beratung beim Ausfüllen der Antragsformulare zu. Zusammen mit der Gemeindeverwaltung wird er eine beratende und koordinierende Rolle bei der Sammelantragsstellung übernehmen. Bitte nehmen Sie die Chance wahr. Nur ein substanzieller Antrag wird vermutlich eine Chance auf Förderung haben. Auf Seite 3 und 4 des Mitteilungsblattes finden Sie die Anmeldung zur Sammelantragstellung. Bei Bedarf erhalten Sie weitere Anmeldeformulare im Bürgerbüro des Bürgermeisteramts sowie im Internet alsPDF (PDF-Datei). Unterstützung beim Ausfüllen erhalten Sie am 18.02.2015 von 16.00 – 18.00 Uhr von Herrn Neuwirth im Rathaus (Fraktionszimmer im EG). Da der Sammelantrag samt Schnittkonzeption bereits bis Mitte Mai beim Regierungspräsidium sein muss, bitten wir um Zusendung des ausgefüllten Antrags bis 28.02.2015. Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne auch die Verwaltung, Frau Funk, unter Tel. 07172-9265520 oder m.funk@waeschenbeuren.de zur Verfügung.