Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Missener Straße 18
87509 Immenstadt
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Telefonnummer: +49 8323-80060
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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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31. Fasnetsumzug, 14.02.2015 um 13.30 Uhr

Artikel vom 10.02.2015

Buntes Treiben in der Ortsmitte

Seit 1984 veranstaltet die Gemeinde zusammen mit den Vereinen und der örtlichen Feuerwehr einen Fasnetsumzug mit anschließendem Feiern in der Ortsmitte. Etwa 1.900 Maskenträger tragen zu einem abwechslungsreichen Umzug bei, der nicht nur innerhalb des Landkreises bekannt ist, sondern auch weit darüber hinaus ein Anziehungspunkt für Faschingsfreunde ist. In diesem Jahr werden 67 Gruppen, bestehend aus Maskengruppen, Tanzgarden, Spielmannszügen und Musikkapellen erwartet. Der traditionelle, alemannische Umzug wird wieder über die Schiller-, Siedlungs-, Bahnhofs- und Oberdorfstraße zum Marktplatz führen und an der Bürenhalle enden. An mehreren Standorten werden Moderatoren die Gruppen und deren Narrenruf vorstellen. Während des Umzugs und auch danach ist für Speis und Trank bestens gesorgt. Im Pavillon am Marktplatz, gegenüber dem Rathaus in der Pfarrer-Fiderer-Straße und in der Bürenhalle wird durch den Brauchtumsverein bewirtet. Die Ranzigen Füchse schenken gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus aus, die Floriansjünger bewirten im Feuerwehrhaus. Auf dem Schulparkplatz steht das Guggazelt für die anschließende Kultparty. Nach dem Umzug können die Besucher ein buntes Showprogramm in der Bürenhalle bestaunen oder ausgelassen in der Feuerwache und im Nausstragger-Zelt weiterfeiern. Für 2,50 Euro bekommen die Zuschauer als Eintrittsmarke eine Beuremer Fasnetsplakette, die gut sichtbar angesteckt werden sollte. Zusätzlich erhalten die Besucher eine Umzugsfolge, die über die vorbeiziehende Gruppen informiert. Zu diesem traditionsreichen Großereignis lade ich alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste herzlich ein! Zum fünften Mal wurde im vergangenen Jahr am Fassnetsamstag das Festgelände um den Bereich der Feuerwache/ Guggenzelt abgesperrt. Nachdem es in früheren Jahren zu Problemen mit alkoholisierten Jugendlichen kam, haben die Gemeinde, die faschingstreibenden Vereine, die freiwillige Feuerwehr und die Polizei zusammen ein Konzept erarbeitet. Ein wichtiger Bestandteil war die Aufstockung der Ordnerzahl und das Einrichten eines Festgeländes mit entsprechender Benutzungsordnung. Das Konzept hat sich erneut bewährt. Die aufgetretenen Probleme mit Alkohol und Verschmutzung konnten eingedämmt werden. Daher tritt der Maßnahmenkatalog mit einigen Optimierungen erneut in Kraft. Somit werden in diesem Jahr wieder die Eingänge zum Festgelände mit Bauzäunen abgesperrt und an 5 Kontrollstellen achten Ordner darauf, dass kein Alkohol mit in das Festgelände gebracht wird. Offensichtlich alkoholisierten Personen wird der Zutritt verwehrt. Daneben sorgt eine große Anzahl von Ordnern, Polizeikräften und Helfern des DRK für eine friedliche Fasnet. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle beim E-aktiv Markt, bei der Bäckerei Horlacher und der Bäckerei Kottmann für ihren freiwilligen Verzicht auf den Verkauf von Alkohol an diesem Nachmittag. Mein Dank geht natürlich ebenfalls an alle, die durch ihr Engagement, ihre Mithilfe oder Teilnahme zum Gelingen des närrischen Spektakels beitragen! Ich wünsche uns allen eine gelungene und fröhliche Fasnet 2015! Karl Vesenmaier Bürgermeister

Straßenrechtliche Hinweise

Aufstellraum/Umzugsstrecke:   67 Gruppen mit ca. 1.900 Teilnehmern werden erwartet. Da sich die Streckenführung bewährt hat, wird der Umzug wie folgt verlaufen:     Aufstellungsraum: Schillerstraße – Uhlandstraße – Hölderlinstraße – Mozartstraße – Schwabstraße – Goethestraße.     Umzugsstrecke: Schillerstraße - Siedlungstraße – Bahnhofstraße – Oberdorfstraße – Marktplatz – Schule – Bürenhalle  Sperrung der Ortsdurchfahrt + Umzugsstrecke Aufgrund des Fasnetsumzuges ist die Ortsdurchfahrt B297 sowie die Umzugsstrecke, am Samstag, 14.02.2015, von ca. 13.00 - 16.30 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
Umleitung aus Fahrtrichtung Göppingen in Fahrtrichtung Lorch: B 297 – Rechberghausen – L 1147 – Schorndorf – B 29 – Lorch
Umleitung aus Fahrtrichtung Lorch in Fahrtrichtung Göppingen: B 297 – Wäschenbeuren – K 1405 – Maitis – K 1450 Hohenstaufen - L 1075 – Göppingen  

Sperrung des Schulparkplatzes und der Parkbuchten

Die Nausstragger bauen bereits am Donnerstagmittag das Festzelt auf dem Schulparkplatz auf. Der Parkplatz ist daher ab Donnerstag, 12.02.2015, 12.00 Uhr gesperrt. Ebenso werden die Parkbuchten entlang der Straße „Im Beergarten“ gesperrt sein.  

Sperrung der Pfarrer-Fiderer-Straße
Der Brauchtumsverein baut am Freitag in der Pfarrer-Fiderer-Straße entlang der Parkplätze vor der Kirche auf. Somit ist der vordere Teil der Pfarrer-Fiderer-Straße ab Freitag, 13.02.2015, ab 12.00 Uhr bis Samstag, 14.02.2015, 21.00 Uhr gesperrt.   Erste Hilfe durch das DRK   Die Erste-Hilfe-Station des DRK wird eingerichtet an der Bushaltestelle entlang B 297 gegenüber der Kreissparkasse (Notfallkrankenwagen). Außerdem sind mehrere Helfer entlang der Umzugsstrecke eingesetzt. Sollten Sie medizinische Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Einsatzkräfte des DRK oder an die Ordner an der Umzugsstrecke. Hilfe kann auch per Handy angefordert werden - Handy Nr. 0176/ 10 34 1062 Die Ordner entlang des Umzugwegs sind für den Notfall gerüstet und haben Telefon-Listen mit den wichtigsten relevanten Nummern (Rathaus, Polizei, DRK).  WC-Anlagen   Mobile WCs sind aufgestellt in der Ringstraße, Pfarrer-Fiderer-Straße, beim Guggenzelt, bei der alten Post, am Marktplatz, beim Bahnhofkindergarten, im Gewerbegebiet und im Aufstellungsbereich. Weitere WCs finden die Besucher in der Bürenhalle und im Feuerwehrmagazin.   Und nach dem Umzug kommt die Kehrmaschine…   Bereits am Samstagnachmittag, ab 16.30 Uhr, kommt die Kehrmaschine. Sofern die Witterung es zulässt, wird sie den gröbsten Schmutz vom Umzug aufkehren. Bei Schnee wird die Maschine allerdings nicht fahren. Bitte kehren Sie entlang Ihres Grundstücks die Konfettis und sonstigen Fasnetsrückstände auf die Straße, damit alles möglichst schnell wieder sauber ist und von der Maschine mitgenommen werden kann. Wir bitten daher, keine Autos entlang des Umzugswegs abzustellen, bis die Kehrmaschine da war! Auch die bewirtschaftenden Vereine werden umgehend für Ordnung und Sauberkeit sorgen. Im Bereich Schulparkplatz / Friedrich-von-Büren-Straße wird mit den Aufräumarbeiten am Sonntag, 10.00 Uhr, begonnen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Festgelände

Wie in den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat in der Sitzung am 15.01.2015 folgende Benutzungsordnung erlassen: Benutzungsordnung anlässlich des Fasnetsumzuges und der anschließenden Feiern am 14. Februar 2015 § 1 Zweckbestimmung
Teile folgender Straßen dienen am 14.02.2015 der öffentlichen Veranstaltung des Fasnetsumzuges und der anschließenden Feiern (Festgelände): Maiergasse, Friedrich-von-Büren-Straße, Schulstraße, Im Beergarten und Heubeundstraße. Der Festbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Das Festgelände ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung mit den nachstehenden Regelungen allgemein zugänglich. § 2 Aufenthalt/ Benutzung
Die Benutzung des Festgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Mit Betreten des Festgeländes gilt diese Benutzungsordnung als anerkannt. § 3 Jugendschutz
Kindern unter 14 Jahren ist ab 20.00 Uhr der Aufenthalt auf dem Festgelände nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ab 22.00 Uhr nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf dem Festgelände aufhalten. § 4 Verhalten auf dem Festgelände
1.     Innerhalb des Festgeländes hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder –mehr als nach den Umständen vermeidbar– behindert oder belästigt werden.
2.     Anordnungen des Ordnungsdienstes und der Polizei sind Folge zu leisten.
3.     den Besuchern des Festgeländes ist es insbesondere untersagt:
a)     alkoholische Getränke aller Art mitzubringen,
b)     außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
c)     bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten. § 5 Zuwiderhandlungen/ Beschädigungen
Besucher, die gegen die Benutzungsverordnung verstoßen, können vom Festgelände verwiesen werden. Für schuldhafte Beschädigungen haftet der Verursacher, Zuwiderhandlungen können strafrechtlich geahndet werden. § 6 Inkrafttreten/ Geltungsdauer  
Diese Benutzungsverordnung tritt am 14.02.2015, 16.00 Uhr in Kraft und am 15.02.2015, 02.00 Uhr außer Kraft.  
Wäschenbeuren, 08.01.2015  
Karl Vesenmaier
Bürgermeister

Linienbusse

Linienbusse in Wäschenbeuren und Maitis eingeschränkt   Aufgrund es Fasnetsumzug kommt es zu Einschränkungen im Linienbusverkehr.   So entfallen die Fahrten in Richtung Göppingen um 13:11 Uhr, 14:10 Uhr, 14:51 Uhr in Wäschenbeuren (Ortsmitte) und um 14:46 Uhr in Maitis über Wäschenbeuren. Als Alternativen stehen die Busse um 16:41 Uhr ab Wäschenbeuren Marktplatz bzw. um 14:11 und 14:52 Uhr ab Wäschenbeuren Wiesental sowie um 14:44 Uhr (Sonderfahrt) ab Maitis über Hohenstaufen zur Verfügung.   Die Busse um 13:45 Uhr und 14.20 Uhr ab Göppingen ZOB nach Wäschenbeuren / Maitis fahren nur bis Wäschenbeuren, Haltestelle Wiesental.   Der Bus um 13.30 Uhr ab Schwäbisch Gmünd fährt nur bis Wäschenbeuren, Haltestelle Wäscherhofstraße.   Die Fahrgäste werden um Beachtung und Verständnis gebeten.