31. Fasnetsumzug, 14.02.2015 um 13.30 Uhr
Buntes Treiben in der Ortsmitte
Straßenrechtliche Hinweise
Umleitung aus Fahrtrichtung Göppingen in Fahrtrichtung Lorch: B 297 – Rechberghausen – L 1147 – Schorndorf – B 29 – Lorch
Umleitung aus Fahrtrichtung Lorch in Fahrtrichtung Göppingen: B 297 – Wäschenbeuren – K 1405 – Maitis – K 1450 Hohenstaufen - L 1075 – Göppingen
Sperrung des Schulparkplatzes und der Parkbuchten
Die Nausstragger bauen bereits am Donnerstagmittag das Festzelt auf dem Schulparkplatz auf. Der Parkplatz ist daher ab Donnerstag, 12.02.2015, 12.00 Uhr gesperrt. Ebenso werden die Parkbuchten entlang der Straße „Im Beergarten“ gesperrt sein.
Sperrung der Pfarrer-Fiderer-Straße
Der Brauchtumsverein baut am Freitag in der Pfarrer-Fiderer-Straße entlang der Parkplätze vor der Kirche auf. Somit ist der vordere Teil der Pfarrer-Fiderer-Straße ab Freitag, 13.02.2015, ab 12.00 Uhr bis Samstag, 14.02.2015, 21.00 Uhr gesperrt. Erste Hilfe durch das DRK Die Erste-Hilfe-Station des DRK wird eingerichtet an der Bushaltestelle entlang B 297 gegenüber der Kreissparkasse (Notfallkrankenwagen). Außerdem sind mehrere Helfer entlang der Umzugsstrecke eingesetzt. Sollten Sie medizinische Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Einsatzkräfte des DRK oder an die Ordner an der Umzugsstrecke. Hilfe kann auch per Handy angefordert werden - Handy Nr. 0176/ 10 34 1062 Die Ordner entlang des Umzugwegs sind für den Notfall gerüstet und haben Telefon-Listen mit den wichtigsten relevanten Nummern (Rathaus, Polizei, DRK). WC-Anlagen Mobile WCs sind aufgestellt in der Ringstraße, Pfarrer-Fiderer-Straße, beim Guggenzelt, bei der alten Post, am Marktplatz, beim Bahnhofkindergarten, im Gewerbegebiet und im Aufstellungsbereich. Weitere WCs finden die Besucher in der Bürenhalle und im Feuerwehrmagazin. Und nach dem Umzug kommt die Kehrmaschine… Bereits am Samstagnachmittag, ab 16.30 Uhr, kommt die Kehrmaschine. Sofern die Witterung es zulässt, wird sie den gröbsten Schmutz vom Umzug aufkehren. Bei Schnee wird die Maschine allerdings nicht fahren. Bitte kehren Sie entlang Ihres Grundstücks die Konfettis und sonstigen Fasnetsrückstände auf die Straße, damit alles möglichst schnell wieder sauber ist und von der Maschine mitgenommen werden kann. Wir bitten daher, keine Autos entlang des Umzugswegs abzustellen, bis die Kehrmaschine da war! Auch die bewirtschaftenden Vereine werden umgehend für Ordnung und Sauberkeit sorgen. Im Bereich Schulparkplatz / Friedrich-von-Büren-Straße wird mit den Aufräumarbeiten am Sonntag, 10.00 Uhr, begonnen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Festgelände
Teile folgender Straßen dienen am 14.02.2015 der öffentlichen Veranstaltung des Fasnetsumzuges und der anschließenden Feiern (Festgelände): Maiergasse, Friedrich-von-Büren-Straße, Schulstraße, Im Beergarten und Heubeundstraße. Der Festbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Das Festgelände ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung mit den nachstehenden Regelungen allgemein zugänglich. § 2 Aufenthalt/ Benutzung
Die Benutzung des Festgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Mit Betreten des Festgeländes gilt diese Benutzungsordnung als anerkannt. § 3 Jugendschutz
Kindern unter 14 Jahren ist ab 20.00 Uhr der Aufenthalt auf dem Festgelände nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ab 22.00 Uhr nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf dem Festgelände aufhalten. § 4 Verhalten auf dem Festgelände
1. Innerhalb des Festgeländes hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder –mehr als nach den Umständen vermeidbar– behindert oder belästigt werden.
2. Anordnungen des Ordnungsdienstes und der Polizei sind Folge zu leisten.
3. den Besuchern des Festgeländes ist es insbesondere untersagt:
a) alkoholische Getränke aller Art mitzubringen,
b) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
c) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten. § 5 Zuwiderhandlungen/ Beschädigungen
Besucher, die gegen die Benutzungsverordnung verstoßen, können vom Festgelände verwiesen werden. Für schuldhafte Beschädigungen haftet der Verursacher, Zuwiderhandlungen können strafrechtlich geahndet werden. § 6 Inkrafttreten/ Geltungsdauer
Diese Benutzungsverordnung tritt am 14.02.2015, 16.00 Uhr in Kraft und am 15.02.2015, 02.00 Uhr außer Kraft.
Wäschenbeuren, 08.01.2015
Karl Vesenmaier
Bürgermeister