Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Geändertes Obstbaumpflegeprogramm der Gemeinde

Artikel vom 14.10.2015
Bereits seit 1987 unterstützt die Gemeinde den Erhalt und die Pflege des Streuobstbestands durch Gewährung eines Pflegezuschusses. Dieser wurde im Jahr 2009 auf 3,00 Euro pro Baum erhöht.Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd das neue Streuobstpflegeprogramm des Landes bekannt gegeben. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat sahen es im Anschluss daran als ihre Aufgabe an, das Antragsverfahren zusammen mit dem Obst- und Gartenbauverein zu koordinieren.Anfang April konnte dann der Sammelantrag von insgesamt 30 Eigentümern und 844 Bäume abgegeben werden. Das Regierungspräsidium hatte ursprünglich eine Entscheidung vor der Sommerpause angekündigt. Inzwischen wird eine Rückmeldung nicht vor Ende Oktober erwartet.In der Informationsveranstaltung zum Landesförderprogramm wurde auch eine mögliche Doppelförderung durch den kommunalen Pflegezuschuss angesprochen. Im Rahmen des Landesprogramm hat die Gemeinde dabei zwei Möglichkeiten. Entweder stockt sie die 15,00 Euro Landeszuschuss mit dem kommunalen Förderbeitrag von 3,00 Euro auf. Dieses Vorgehen würde jedoch die Streuobstbesitzer ausschließen, die sich nicht an der Landesstreuobstförderung beteiligt haben. Zudem ist im Moment noch nicht klar, ob der Sammelantrag der Gemeinde durch das Land gefördert wird.Daher hat das Gremium in der vergangenen Gemeinderatssitzung die Anpassung des kommunalen Förderprogramms beschlossen, sodass unabhängig von der Rückmeldung des Regierungspräsidiums und der Teilnahme am Landesstreuobstprogramm eine Förderung der örtlichen Streuobstbäume weiterhin möglich ist. Für Sie - als Antragsteller- ändert sich am Verfahren nichts. Der Verwaltung müssen wieder die entsprechenden Grundstück (Flurstücksnummer) mit den jeweiligen Zu- bzw. Abgängen der Bäume mitgeteilt werden. Sollten sich beim Baumbestand im Vergleich zum letzten Jahr keine Änderungen ergeben haben, dann kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf dem Antragsformular an.Anträge sind ·       bis spätestens 30. Oktober 2015 schriftlich mit Unterschrift bei der Gemeindeverwaltung abzugeben oder in den Rathausbriefkasten zu werfen.·       Telefonische Meldungen können nicht berücksichtigt werden.·       Es wird nur die erschwerte Bewirtschaftung freistehender Obstbäume bezuschusst.·       Der Zuschuss kann auch vom Pächter beantragt werden. Für diesen Fall ist jedoch zuvor eine Absprache zwischen Pächter und Eigentümer notwendig.·       Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden.Bitte beachten Sie: Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Baumbestand nach der Antragstellung zu überprüfen. Sollten falsche Angaben gemacht werden, kann der Pflegezuschuss gekürzt oder in extremen Fällen gestrichen werden. Bitte verwenden Sie bei der Antragstellung folgendes Formular (PDF) (PDF-Datei). Nachstehend das geänderte Förderprogramm:Der Gemeinderat hat am 08.10.2015 die Änderung des Obstbaumpflegeprogramms und Ausgleichs für Bewirtschaftungserschwernis vom 08.09.1987 (zuletzt 2009 geändert) beschlossen.Programm zum Ausgleich für Bewirtschaftungserschwernis§ 1 erhält folgende Neufassung:Zum Erhalt der Streuobstbäume gewährt die Gemeinde an die Eigentümer einen Zuschuss für die erschwerte Bewirtschaftung. Dieser beträgt pro Streuobstbaum und Jahr 3,00 Euro. Nach Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer kann dieser auch auf den Grundstücksbewirtschafter übertragen werden.§ 2 erhält folgende Neufassung:Nicht gefördert werden:-               Obstbäume in bebauten Ortsteilen-               Obstbäume in Hausgärten-               Obstanlagen.Es wird davon ausgegangen, dass die angemeldeten Bäume nicht gespritzt werden.§ 3 erhält folgende Neufassung:Das Fördergeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Formulare sind auf dem Bürgermeisteramt erhältlich. Anträge werden in der Zeit vom 01.09.-30.10 des jeweiligen Jahres entgegen genommen.Wäschenbeuren, 09.10.2015gez.Karl Vesenmaier
Bürgermeister