Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Neues Wohn- und Gewerbegebiet „Wilmet III/Heuhof“

Artikel vom 25.02.2015
Dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung ist die baldige Beschlussfassung des noch offenen Bebauungsplanverfahrens ein großes Anliegen. Die Bürgerschaft und viele Behörden und sonstige Stellen wurden in den zurückliegenden Monaten wiederholt zu dem umfänglichen Verfahren gehört. Nach der Auswertung der vorgetragenen Punkte und eventuellen Anpassungen soll nun in der kommenden Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werden. Unabhängig davon hat sich der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung mit der Erschließung des ca. 4 ha umfassenden Gebietes befasst. Man müsse hier, so Bürgermeister Karl Vesenmaier, differenzieren zwischen dem Abschluss des Rechtsverfahrens für das gesamte Baugebiet und der Erschließung in Abschnitten. Die Abwicklung des Rechtsverfahrens über das gesamte Gebiet sei für ihn selbstverständlich. Dann sei auch eine sichere Ausgangsposition für die spätere Bebauung gegeben. Behutsamkeit, so seine Auffassung, solle man allerdings bei der Umsetzung des Erschließungsgebietes walten lassen. Die vom Ingenieurbüro Straub jüngst genannten Zahlen zu den voraussichtlichen Erschließungskosten hätten ihn geradezu geschockt. Während der Haushalt 2015 gerademal Investitionskosten in Höhe von ca. 1 Million € vorsehe, seien mittlerweile vom Fachbüro Aufwendungen von deutlich mehr als 2 Millionen € im Gespräch. Er habe kein Verständnis dafür, die letzten Baureserven im gewerblichen Bereich bereits jetzt vollständig zu erschließen. Das bestehende Gewerbegebiet habe gezeigt, dass bis zum Verkauf des letztes Platzes 18 Jahre vergangen seien. Eine umfassende Gesamterschließung bringe auch für die Bürgerschaft beim Wasser- und Abwasser zusätzliche Belastungen mit sich. Schließlich würden hier Kanäle- und Wasserleitungen gebaut, bei denen es möglicherweise erst in vielen Jahren Nutzen geben würde. Es würden aber auch unnötig Flächen versiegelt, für die es möglicherweise erst später einen Bedarf gäbe. Die Gemeinde als Eigentümerin des gesamten Areals habe es in der Hand, bei Bedarf schnell zu reagieren. Auch die anstehende Genehmigung des Wasserrechtsverfahrens – diese ist unabhängig vom Bebauungsplanverfahren – macht dem Schultes Sorgen. Er könne keiner umfänglichen Maßnahme zustimmen, wenn die Genehmigung für den gewerblichen Bereich dafür fehle. Er plädierte in einem 1. Abschnitt lediglich für die Erschließung des Wohngebietes. Die angrenzenden Flächen des Gewerbe- und Mischgebiets könnten dabei auch zum Verkauf kommen. Gemeinderat Peter Baudisch zeigte sich enttäuscht vom Abrücken des Bürgermeisters zur Gesamterschließung des Gebietes. Große und zudem erfolgreiche Schritte sei bisher die Verwaltung bei der Erschließung von Wohnbaugebieten gegangen. Diese vermisse er bei der gewerblichen Weiterentwicklung. Eine offensive Vermarktung sei hier zielführend. Er habe das Gefühl, dass sich die Verwaltung aus dem Gesamtprojekt zurückziehen wolle. Dieser Auffassung schloss sich auch Gemeinderätin Merkt-Heer an. Gemeinderat Manfred Weber erkundigte sich nach der gewerblichen Nachfrage. Diese, so Bürgermeister Karl Vesenmaier, falle sehr bescheiden aus. Wenn man wolle, dann könne man die Plätze möglicherweise bald loswerden. Ihm gehe es aber darum, die wertvollen Bauflächen nicht für eine untergeordnete gewerbliche Nutzung abzugeben. Die Nachfrage nach Gewerbeplätzen sah Gemeinderat Hokenmaier nicht ganz so kritisch. Für ihn sollte nicht nur bei den Wohnbauplätzen, sondern auch im Mischgebiets- und im gewerblichen Bereich Aufbruchstimmung sichtbar sein. Bürgermeister Karl Vesenmaier nahm dies zum Anlass, eine Kompromissvariante ins Gespräch zu bringen. Diese würde dann das bestehende Gewerbegebiet organisch mit dem neuen gewerblichen Teil verknüpfen. Auch Gemeinderat Peter Schührer fand treffende Argumente für diesen Vorschlag. Für Gemeinderat Erich Hieber ist ein zügiger Baubeginn im Wohngebiet dringend. Viele Interessenten würden auf das Vorwärtssignal ungeduldig warten. Den Kompromissvorschlag bewertet er als Mindestlösung. Auch er, so Gemeinderat Manfred Weber, könne für seine Fraktion die erweiterte Variante mittragen. Letztendlich wurde der Kompromissvorschlag vom Gremium einstimmig gebilligt. Gemeinderätin Merkt-Heer bestand darauf, dass im Gremium bereits Ende des Jahres 2015 nochmals über die Resterschließung gesprochen wird.