Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Feuerwerke im Ort

Artikel vom 27.03.2019
Feuerwerke im OrtVermehrt gingen in den letzten Wochen Hinweise auf ungenehmigte, äußerst laute oder sehr lange Feuerwerke bei der Gemeindeverwaltung ein. Da ungenehmigte Feuerwerke oft um Mitternacht anlässlich des „Hineinfeierns“ gezündet werden, kommt es zu erheblichen Lärmbelästigungen. Daher möchten wir im Folgenden auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen:Grundsätzlich ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in der Zeit zwischen dem 02.01. bis 30.12. nicht erlaubt. Ausnahmen sind Inhaber von Befähigungsscheininhaber oder Personen mit entsprechender Erlaubnis. Genehmigungen werden seitens der Gemeindeverwaltung derzeit nur zu besonderen Anlässen ausgestellt und mit Auflagen versehen. So ist generell in der Winterzeit ein Abbrennen nur bis maximal 22 Uhr zulässig, in der Sommerzeit bis 22.30 Uhr (mit Ausnahme). Die genehmigten Feuerwerke werden entsprechend auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.Die Ausnahmegenehmigung gilt nur zum Erwerb und damit zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II, welche keinen Knall- und Pfeiffsatz enthalten. Darunter versteht man insbesondere Kanonenschläge, Heuler und Mehrfachkracher, die nicht abgebrannt werden dürfen. Neben weiteren Sicherheitsauflagen sind die Privatpersonen zudem verpflichtet, die Nachbarschaft über das Feuerwerk zu informieren. Das widerrechtliche Abbrennen von Feuerwerken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Unabhängig davon kann auch eine Lärmbelästigung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld bis 5.000 Euro geahndet werden. Sollte es zu weiteren Verstöße und damit Beschwerden kommen, so wird sich der Gemeinderat mit der Thematik auseinandersetzen. Dieser kann, wie es bereits andere Gemeinden handhaben, ein generelles Verbot erlassen. Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere unter Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und sich ggf. in der Nachbarschaft befindliche Tiere, um Einsicht und Verständnis. Rückfragen beantworten wir gerne unter 07172/9265520.