Abrechnung des Wasserzinses und der Abwassergebühren 2019 und Abschlagszahlung auf 30. März 2020
Nachdem zum Jahreswechsel 2019/2020 alle Wasserzähler im Gemeindegebiet abgelesen wurden, erhielten Sie in den letzten Wochen die Wasserzins-/Abwassergebührenbescheide zugestellt.Wie in den vergangenen Jahren bitten wir Sie, den angeforderten Betrag – sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen – mittels des beigelegten Überweisungsformulars bis spätestens 30. März 2020 an die Gemeinde zu überweisen. Bei Abbuchern werden wir den Rechnungsbetrag am 30. März 2020 auf den uns genannten Girokonten belasten. Bareinzahlungen können bei den örtlichen Banken auf ein Konto der Gemeinde oder während der üblichen Sprechzeiten auf der Gemeindekasse vorgenommen werden.Vierteljährlicher Zahlungsrhythmus
Abschlagszahlungen am 30.03., 30.06., 30.09., 30.12.2020
In diesem Jahr sind wie bereits seit 1997 vier Abschlagszahlungen zu leisten, die erste zusammen mit der Abrechnung für das Jahr 2019 am 30.03.2020, die weiteren am 30.06., 30.09. und am 30.12.2020. Die Höhe der Abschlagszahlungen können Sie ihrem Wasserzins-/Abwassergebührenbescheid entnehmen. Diese Zahlungen werden dann mit der nächsten Gebührenabrechnung (Anfang 2021) verrechnet.Wichtig: Zum Fälligkeitszeitpunkt der Abschlagszahlungen erhalten sie keine Fälligkeitsanzeige/Zahlungs-aufforderung. Sie müssen diese Zahlungstermine selbst überwachen. Höhe der Gebühren
Die Gebühren betragen im Jahr 2020Zählergebühr: 5,50 – 6,42 € monatlich zuzügl. 7 % MwSt.Wasserzins: 1,27 €/m³ Wasserverbrauch zuzügl. 7 % MwSt.Abwassergebühr Schmutzwasser 1,57 €/m³ WasserverbrauchAbwassergebühr Niederschlagswasser: 0,35 €/m² Berechnungsfläche (versiegelte Flächen)Verschiedene Zahlungsarten - Vorteile des Abbuchungsverfahrens
Wie bisher, können Sie auch weiterhin Ihren Wasserzins und die Abwassergebühren in der von Ihnen gewählten Zahlungsart begleichen. Dies sind:
- Bankeinzugsverfahren (Abbuchungsermächtigung)
- Überweisung
- Barzahlung (während der Kassenstunden)
Wichtig ist auch, dass bei einem Umzug bzw. einem Eigentümerwechsel umgehend die Gemeindeverwaltung benachrichtigt wird, damit eine Endabrechnung (auch während des laufenden Jahres) erstellt werden kann.Änderungen bei der Berechnungsfläche für die Niederschlagswassergebühr
Mit der gesplitteten Abwassergebühr ergeben sich auch weitere Auskunfts- und Mitteilungspflichten. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen um mehr als 10 m² Berechnungsfläche innerhalb eines Monats nach der entsprechenden Änderung bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen sind. Wir lassen Ihnen hierzu auch gerne ein Erhebungsformular zukommen.Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Kämmerei, Herr Hagenlocher, Tel. 92655-30 oder die Gemeindekasse, Frau Kähler, Tel. 92655-31.