Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Ausgangsbeschränkungen ab Mittwoch

Artikel vom 14.04.2021

Notbekanntmachung über Maßnahmen am Montag. Landrat: „Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte unterlassen“

Das Landratsamt Göppingen hat am heutigen Montag eine Allgemeinverfügung über eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Göppingen erlassen und im Rahmen einer Notbekanntmachung auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Verfügung gilt am zweiten Werktag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben und wird damit am Mittwoch, 14.04.2021 um 0:00 Uhr wirksam. Anlass hierfür ist die besorgniserregende Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis, welche einen kritischen Stand erreicht hat. Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in den letzten Tagen und Wochen zeigt, dass die bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Fallzahlen einzudämmen. Während die Inzidenz am 7. April noch bei 110,0 lag, stieg sie innerhalb von zwei Tagen auf 156,5 und erreichte am 11. April einen Wert von 197,2. Auch die Kapazitäten zur Betreuung der COVID-Patienten an den beiden Standorten der ALB FILS KLINIKEN sind aktuell an ihren Grenzen. Das Gesundheitsamt geht aufgrund des diffusen Infektionsgeschehens von einer nicht unerheblichen Zahl von Infektionen im privaten Bereich aus. Durch die Ausgangsbeschränkung soll die Mobilität und die nicht essentiell notwendigen Kontakte am späten Abend und in der Nacht beschränkt werden. “Der sprunghafte Anstieg der Fallzahlen sowie die massive Auslastung der Kliniken machen diesen schwerwiegenden Schritt notwendig. Ausgangsbeschränkungen zielen auf die Begrenzung privater Kontakte und sind deshalb besonders bei einem diffusen Infektionsgeschehen wirksam. Hier bitte ich nochmals ausdrücklich die Bevölkerung im Landkreis, sich an die Maßnahmen zu halten. Nur dann können diese Maßnahmen zu einer Verbesserung der Lage führen und damit auch wieder eine Rücknahmne der Einschränkungen ermöglichen. Jede und jeder Einzelne muss dringend alle nicht notwendigen Kontakte unterlassen”, so Landrat Edgar Wolff. Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen sich Personen im Landkreis Göppingen zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen außerhalb ihrer Wohnung oder sonstigen Unterkünften aufhalten. Triftige Gründe sind beispielsweise der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Nähere Informationen zu den Außnahmen finden Sie im vollständigen Text der Bekanntmachung unter www.landkreis-goeppingen.de. Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 19. April und kann verlängert werden. Auch in den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, dem Rems-Murr Kreis und dem Ostalbkreis gelten ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren, wie in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gegeben wurde. Weitergehende Maßnahmen über die Ausgangsbeschränkung hinaus werden derzeit geprüft. Ansprechpartnerin: Clarissa Weber, Persönliche Referentin und Pressestelle, E-Mail: pressestelle(@)lkgp.de, Homepage: www.landkreis-goeppingen.de