Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Drei Mal Abstimmungspatt

Artikel vom 07.08.2019
In der vergangenen Gemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium mit der Erweiterung des Baugebiets Heubeund IV sowie der zukünftigen Wegeführung. BM Vesenmaier erkannte bei der Planung des Neubaugebiets zu Gunsten der späteren Bewohner und der in diesem Quartier lebenden Kinder und Jugendlichen die Chance einer qualitativen Aufwertung. Dabei brachte er die Schließung des bisherigen Feldweges zwischen der Welkartswiesenstraße und der Bergstraße ins Gespräch. Grundsätzlich gab es aus der Mitte des Gemeinderats Zustimmung für diesen Vorschlag, doch die konkreten Ansätze gingen auseinander. Trotz des angedachten Durchfahrtsverbotes sah der Verwaltungsvorschlag die Weiterführung des asphaltierten Weges vor, allerdings versehen mit einem Poller, welcher die Befahrung grundsätzlich verhindern sollte. Der Schultes begründete dies mit den Winterdienstarbeiten.Im Folgenden diskutierte der Gemeinderat kontrovers über den Vorschlag. Des Weiteren wurden alternative Möglichkeiten wie die eines Schotter-oder Grasweges im nördlich angrenzenden Bereich der zwei neuen Bauplätze ins Gespräch gebracht.Bürgermeister Karl Vesenmaier sah in diesem Abschnitt keinen Sinn in der Anlegung eines Grasweges mit Durchfahrmöglichkeit zu Gunsten der Landwirtschaft. Dieser sei innerhalb kürzester Zeit heruntergewirtschaftet und damit weder für die Fußgänger noch für die Radfahrer nutzbar. Folgende Abstimmungen wurden getätigt:Antrag Nr. 1: Der Teilbereich bei den zwei neuen Bauplätzen wird als schmale Verbindung asphaltiert und durch die Anbringung von Pollern der reguläre Fahrzeugverkehr verhindert.Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen. Der Antrag wurde somit abgelehntAntrag Nr. 2: Es wird ein Wiesenfeldweg auf ca. 60 Meter hergestellt.Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen. Der Antrag wurde somit abgelehnt.Antrag Nr. 3: Der Teilbereich bei den zwei neuen Bauplätzen wird als Schotterweg fortgeführt.Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Der Antrag wurde somit abgelehnt.BM Vesenmaier stellte somit fest, dass kein Antrag die Mehrheit gefunden habe und nun der bisherige Feldweg vor den zwei neuen Bauplätzen als Sackgasse endet. Die Fußgänger und Radfahrer hätten damit aber auch dennoch die Möglichkeit, diese gemeindeeigne Fläche zu betreten bzw. zu befahren. Im Anschluss daran stimmte der Gemeinderat einstimmig dafür, dass der Feldwegebestand im Bereich der zwei neuen Bauplätze zurückgebaut wird. Mit finanziellen Aufwendungen ist allerdings bezüglich der Entwässerung des dort endenden Feldweges zu rechnen. Der restliche Abschnitt des bisherigen Feldweges soll weiterhin als Zufahrtsstraße zu Gunsten der nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke bestehen bleiben. Die Arbeiten wurden an die Fa. Astra vergeben. Positiv sei in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die unterhalb des bisherigen Feldwegs verlaufenden Grünfläche, die keinen Bauplätzen zugeordnet wurden, das dortige Quartier aufwerten.