Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Wohnmobilstellplätze im Ort

Artikel vom 14.05.2019
Seit 2 Jahren befasst sich der Gemeinderat mit der Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen. Obwohl sich sowohl die Mitglieder des Gemeinderats als auch die Gemeindeverwaltung Gedanken über den geeigneten Standort gemacht haben, gab es bisher keinen Ansatz für eine brauchbare Lösung. Bürgermeister Karl Vesenmaier berichtete in den vergangenen Sitzungen über viele Eigentümergespräche. Das Thema sei bei ihm stets präsent. Mancher Entwicklungsprozess brauche aber seine Zeit.Neue Brisanz bekam das Thema durch einen gemeinsamen Antrag der Gemeinderäte Peter Baudisch und Thomas Wolff.Die Antragsteller konkretisierten diesen mit einem gut ausgearbeiteten Plan. Dieser sieht im südöstlichen Bereich des Gewerbegebiets die Abtrennung einer Fläche, abgehend von einem Gewerbeplatz vor.Wegen des guten Beschriebs des angedachten Projekts holte die Gemeindeverwaltung bei einer Fachfirma Preise für die Umsetzung des Planes ein. Auch wurde der Plan dem Landratsamt zur rechtlichen Beurteilung vorgelegt.Letztere Stelle verwies darauf, dass der Plan wegen entgegenstehender Bestimmungen des Bebauungsplans (Grünbereich) nur deutlich reduziert zur Ausführung kommen könne.Zusammenfassend, so Schultes Karl Vesenmaier, würden unter Berücksichtigung des Einsatzes einer Gewerbefläche Kosten in Höhe von ca. 300 000 € entstehen.Dieser Nummer sei für ihn bezüglich des Zweckes viel zu groß. An anderer Stelle könne man mit Sicherheit Kosten sparen. GR Baudisch zeigte sich irritiert über die Kostenrechnung. Gerne könne man zuerst den Platz in einer Schottervariante realisieren. Zudem müsse bei der Kostenrechnung auch die Einnahmenseite beachtet werden. Bei 6 Stellplätzen könne man mit max. 2000/Übernachtungen pro Jahr rechnen. Bei einer realistischen Auslastung von 20 % wären dies 400 Übernachtungen. Nach seiner Erfahrung könne man 8 Euro/Nacht verlangen, sodass man mit 3.000-3.500 Euro pro Jahr an Einnahmen rechnen könne. Insgesamt sehe er großes Potential in Wäschenbeuren. Die Gemeinde besteche durch die Naherholungsmöglichkeiten und die schöne Landschaft. Beim heutigen Antrag gehe es ihm darum, einen Schritt weiter zu kommen. GR Wolff sieht eine Realisierung bei Kosten von 300.000 Euro ebenfalls als utopisch an. Man könne, so wie GR Baudisch ausgeführt hat, erst klein anfangen. Dennoch sei es ein wichtiges Thema für den Tourismus. GR Weber verweist darauf, dass die Freien Wähler ursprünglich den Antrag auf Erstellung von Wohnmobilstellflächen gestellt hätten. Hintergrund sei, dass die Wohnmobilstellplätze Potential für den Tourismus bieten. Er bezweifle jedoch, dass der nun diskutierte Platz der Beste sei. Denkbar seien ein Platz am Burren oder in der Nähe des Bauhofs. GR Hieber sieht ebenfalls eine Realisierung zu einer geringeren Investitionssumme als möglich an und verweist auf Wohnmobilstellflächen in der Nachbarschaft, die mit relativ geringem finanziellen Aufwand angelegt wurden. GR Schührer bezweifelt den wirtschaftlichen und touristischen Effekt. Er sprach sich gegen die Realisierung von Wohnmobilstellflächen aus.GR Hokenmaier erinnert daran, dass im Gremium – unabhängig von Einzelmeinungen- bereits der Grundkonsens bestand, dass entsprechende Stellplätze realisiert werden. GR Käfer bat bei der Suche und Realisierung die Verhältnismäßigkeit von Kosten, Nutzen, Größe und Störfaktoren zu beachten. Nach längerer Aussprache einigte sich das Gremium auf eine Deckelung der Kosten von maximal 100 000 €.Die Suche nach einem geeigneten Platz soll nun weitergeführt werden, wobei nur Flächen in Frage kommen, bei denen die Infrastruktur (Wasser, Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz, Strom) vorhanden ist.