Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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„Wäschi“ ist da!

Artikel vom 17.09.2019
Am vergangenen Mittwoch übergab Reimund Baur vom Autohaus Baur in Mutlangen Bürgermeister Vesenmaier unter Anwesenheit der Presse sowie einigen Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats offiziell das Dorfauto „Wäschi“. Die Lieferung hatte sich um einige Monate verzögert, da durch die neuen Umweltbestimmungen erhöhte Auflagen zu erfüllen waren. Das nun gelieferte Fahrzeug wird zentral am Parkplatz in der Pfarrer-Fiderer-Straße abgestellt sein. Der Gemeinderat beschäftigte sich bereits im Herbst vergangenen Jahres mit der Thematik und hatte hierzu neben Herrn Baur auch einen Vertreter einer anderen Gemeinde eingeladen, die schon seit geraumer Zeit am Carsharing-Konzept teilnehmen. Der Gemeinderat und auch die Gemeindeverwaltung erkannten nach kurzer Zeit bereits die Vorteile. Der richtungsweisende Beschluss der Anschaffung wurde daher am 15.11.2018 gefasst.In größeren Städten ist das Angebot zwischenzeitlich nicht mehr wegzudenken. Aber auch in kleineren Gemeinden hat das Carsharing-Modell bereits erfolgreich Einzug gehalten. So verfügt fast jeder Haushalt über ein Auto. Auf dem Land ist das kein Luxus, sondern wegen der Entfernung zum Arbeitsplatz oftmals eine Notwendigkeit. Nicht selten werden in den Familien Diskussionen über die Anschaffung eines Zweitwagens geführt. Die Kosten dafür liegen durchschnittlich pro Jahr bei ca. 5.000 Euro, je nach Nutzung des Fahrzeugs. Neben den Kosten, die dafür entstehen, belastet jedes weitere Auto das Parkierungsangebot im öffentlichen Verkehrsraum. Mit einem Carsharing-Auto steht nun ein Fahrzeug zentral in der Gemeinde (Parkplatz Pfarrer-Fiderer-Straße) für die Nutzung durch Jedermann zur Verfügung. Die Anschaffung eines Zweitwagens ist daher nicht mehr unbedingt erforderlich.Daneben war es dem Gemeinderat ein sehr wichtiges Anliegen, dass das Auto auch von den örtlichen Vereinen oder Organisationen bspw. für Abteilungsausflüge genutzt wird. Daher war sich das Gremium schnell einig, dass nur die Anschaffung eines 9-Sitzers Sinn mache. Auch die Anregung des Schultes, wonach durch die Montage einer Anhängerkupplung das Fahrzeug noch universeller genutzt werden könne, wurde positiv aufgenommen und vom Autohaus Baur umgesetzt.  Das nun gelieferte Auto kann innerhalb den ersten sechs Monaten zu Vorzugskonditionen genutzt werden. So werden nur die Kosten für die Fahrzeugklasse „Mini“ und auch die entsprechende Verbrauchpauschale von 19 ct./km fällig. Danach wird das Auto vom Autohaus Baur zum Fahrzeugklassentarif „Klein“ und der gleichbleibenden Verbrauchspauschale angeboten. Nach 18 Monaten wird die Auslastung vom Autohaus geprüft und die Nutzungsentgelte möglicherweise angepasst.Welche Kosten werden nun konkret fällig?Beispielfälle:Ford Custom 9-SitzerEinmalige Kosten zur Registrierung bei Car-Sharing:-            im ersten Jahr:     20 €, davon 10 € Fahrguthaben-            danach:                 49 €Nutzungskosten einschließlich Spritverbrauch, Selbstbeteiligung bei Unfall 1.500 € (kann mit Sicherheitspaket – Kosten jährlich 90 €, auf 300 € je Schadensfall begrenzt werden.) 1.      Nutzung 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Fahrstrecke 150 kmZeitraum erste 6 Monate, Tarif: „Mini“Fahrzeugpreis:                             5 Stunden x 2,30 €                             = 11,50 €Verbrauchspauschale:                 150 km x 0,19 €/km                            = 28,50 €Summe:                                                                                                  = 40,00 €               = 0,27 €/km Zeitraum ab 6 Monate nach Beginn, Tarif: „Klein“Fahrzeugpreis:                             5 Stunden x 5,00 €                             = 25,00 €Verbrauchspauschale:                 150 km x 0,19 €/km                            = 28,50 €Summe:                                                                                                   = 53,50 €               = 0,36 €/km 2.      Nutzung 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Fahrstrecke 1000 km (könnte z.B. Verein sein oder 2 Familien: 4 Erw. 4 Kinder)Zeitraum erste 6 Monate, Tarif: „Mini“Fahrzeugpreis:                             2 Stunden x 1,50 €                             =     3,00 €                                                         14 Stunden x 2,30 €                           =   32,20 €Verbrauchspauschale:                 1.000 km x 0,19€/km                           =    190,00 €Summe:                                                                                                        = 225,20 €             = 0,23 €/km Zeitraum ab 6 Monate nach Beginn, Tarif: „Klein“Fahrzeugpreis:                             2 Stunden x 1,50 €                             =     3,00 €                                                     14 Stunden x 5,00 €                           =   70,00 €  Verbrauchspauschale:                                 1.000 km x 0,19 €/km         = 190,00 €Summe:                                                                                                  = 263,00 €             = 0,26 €/km 3.      Nutzung 1 Woche, Fahrstrecke 2000 kmZeitraum erste 6 Monate, Tarif: „Mini“Fahrzeugpreis:                             1 Tag x 39,00 €                   =   39,00 €                                                     6 Tage x 29,00 €                 = 174,00 €Verbrauchspauschale:                 2000 km x 0,19 €/km          = 380,00 €Summe:                                                                                   = 593,00 €             = 0,30 €/km Zeitraum ab 6 Monate nach Beginn, Tarif: „Klein“Fahrzeugpreis:                             1 Tag x 50,00 €                   =   50,00 €                                                     6 Tage x 29,00 €                 = 174,00 €Verbrauchspauschale:                 2000 km x 0,19 €/km           = 380,00 €Summe:                                                                                   = 604,00 €             = 0,30 €/km Wie kann ich mich registrieren?Die Registrierung kann im Bürgerbüro des Rathauses zu den üblichen Öffnungszeiten vorgenommen werden. Die Mitarbeiterinnen wurden bereits geschult. Zwingend benötigt werden ein gültiger Personalausweis und Führerschein sowie Handynummer und eMail-Adresse. Das entsprechende Anmeldeformular kann vorab auch unter www.ford-carsharing.de heruntergeladen werden.Umgehend nach der Anmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie eine Ausleihkarte von Ford Carsharing, die innerhalb von spätestens 24 Stunden freigeschaltet wird. Danach können Sie „Wäschi“ ausleihen. Wie erfolgt der Ausleihvorgang?Entweder über www.ford-carsharing.de oder über die Ford Carsharing-App kann nachgeschaut werden, ob das Auto im gewünschten Zeitraum reserviert ist. Falls nicht, kann die geplante Nutzungszeit online direkt über die App oder die Homepage gebucht werden.Mit Beginn des Buchungszeitraums kann mit Hilfe der Karte das Fahrzeug entsperrt werden. Der entsprechende Sensor befindet sich an der Frontscheibe im Bereich des Fahrers. Nach Entriegelung des Fahrzeugs findet der Nutzer im Handschuhfach den Schlüssel des Fahrzeuges zum Starten.Wichtig ist, dass jeder Nutzer vor Beginn das Auto von außen und innen kontrolliert und ggf. vorhandene Schäden am Fahrzeug (Delle) telefonisch Ford Carsharing meldet und diese auch ins Fahrtenbuch (ebenfalls im Handschuhfach einträgt). Wer tankt das Auto?Die Kosten für den Spritverbrauch sind über die Verbrauchspauschale abgedeckt. Daher befindet sich im Fahrzeug eine Kreditkarte, die von den Fahrern genutzt werden kann. Geregelt ist, dass der Tank noch mindestens ¼ gefüllt sein muss. Fährt man nun das Fahrzeug und kommt unter ¼ der Tankfüllung, so ist man verpflichtet mit der hinterlegten Kreditkarte (die PIN ist auf einem Anhänger am Schlüssel vermerkt) das Fahrzeug zu tanken. Weitere Informationen finden Sie online unter hier und www.ford-carsharing.de. Daneben bietet die Gemeinde im Vorfeld zur Kulturausschusssitzung am Mittwoch, 09.10.2019 um 19.00 Uhr in der Bürenhalle eine kurze Info-Veranstaltung an, in dessen Rahmen die Nutzung des Autos erläutert wird. Auch besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.