Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.10.2018

Artikel vom 17.10.2018
TOP 1: Kaißer-Areal: Vergabe der AbbrucharbeitenBM Vesenmaier verwies auf die ausführlichen Beratungen und Beschlüsse im Rahmen der anstehenden Bebauung des Kaißer-Areals. Die Abbrucharbeiten seien zwischenzeitlich ausgeschrieben worden. Eingegangen seien zwei Angebote sowie jeweils auch zwei Nebenangebote von zwei Firmen. Im Anschluss daran wurden einstimmig die Arbeiten an die günstigste Bieterfirma, die Fa. Weber Massivhaus, zum Angebotspreis von 92.247,61 Euro vergeben. TOP 2: Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht. Hier: Beschluss Haushaltsstruktur und BewertungseckpunkteBM Vesenmaier und Kämmerer Hagenlocher informierten über die vom Land beschlossene und von den Kommunen umzusetzende Umstellung. Die Gemeinde plane die Umstellung auf 01.01.2019. Betroffen von den Änderungen sei die Haushaltsstruktur, über die Beschluss zu fassen sei. Des Weiteren seien die Bewertungseckpunkte formal zu beschließen.Der Gemeinderat beschloss im Anschluss einstimmig, dass1. der doppische Haushalt in 2 Teilhaushalte gegliedert wird. Teilhaushalt 1 umfasst die Produktbereiche 11-57, Teilhaushalt 2 den Produktbereich 61.2. Der Produktbaum gemäß Vorlage beschlossen wird.3. Die Bewertungseckpunkte gemäß dem vorgetragenen und in der Vorlage dargelegten Beschrieb festgelegt werden.  TOP 3: Erstbepflanzung entlang der B 297 im Abschnitt Gärtnerei Hennßler / Göppinger Straße 11BM Vesenmaier informierte das Gremium darüber, dass trotz der regelmäßigen Wasserzufuhr die Bäume sich nicht gut entwickelt haben. Grund sei, dass durch die sehr schmalen Beete und durch den stützenden Beton der Straßenbegrenzungen die Entwicklung der Wurzeln nicht möglich sei. Denkbar sei die Entfernung der Bäume und die teilweise Entfernung des Betons, sodass künftig mehr Wachstum möglich sei.Der Gemeinderat diskutierte im Anschluss daran kontrovers über die geplanten Pflanzbeete. Beschlossen wurde daraufhin, dass sowohl die Bepflanzung entlang der B 297, als auch die Bepflanzung im Baugebiet Wilmet III/Heuhof (TOP 4) durch einen Fachplaner betreut und ausgeschrieben werden solle.  TOP 4: Neubepflanzung im Bereich des Baugebiets „Wilmet III/Heuhof“ Dieser TOP wurde im Rahmen des TOP 3 behandelt. TOP 5: Fortschreibung der BestattungsformenBM Vesenmaier informierte über den derzeitigen Trend der Bestattungsformen. Vermehrt würden neben Stelenbestattungen auch Bestattungen unter Bäumen nachgefragt werden. Dies sei auch eine denkbare Variante in Wäschenbeuren. Auf einem frei werdenden Grabfeld könnten Bäume und Sträucher angepflanzt werden. Interessante Ansätze hierzu gäbe es in verschiedenen Gemeinden. Der Gemeinderat befürwortete im Anschluss daran die Überlegungen und den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg, wonach ein Fachplaner einen entsprechenden Entwurf erarbeiten soll. TOP 6.: BaugesucheTOP 6.1._ Staufenstraße 10, Flst. 1189/5Frau Funk führte aus, dass der Bauherr eine veränderte Bauausführung plane. Die First- und Traufhöhe verringere sich um ca. 20 cm, die überbaubare Fläche um etwa 10 qm. Des Weiteren werde die Außentreppe versetzt.Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen.TOP 6.2. Neubau Remise und ScheuerFrau Funk erläuterte die geänderte Ausführung. Der Gemeinderat erteilte im Anschluss daran einstimmig das Einvernehmen.TOP 6.3. Oberdorfstraße 15/17, Flst. 134BM Vesenmaier stellte die Bauvoranfrage bezüglich einer privaten Quartiersbebauung vor. Der Gemeinderat beschloss daran einstimmig, dass das Vorhaben im Rahmen der nächsten GR-Sitzung durch den Architekt erläutert werden soll. TOP 7: Bekanntgaben, Anträge, Verschiedenes7.1. Anwohnerbeschwerden wegen der Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der B 297 in Fahrtrichtung GPBM Vesenmaier verwies auf die eingegangenen Beschwerden. Im Anschluss daran bemängelte der Gemeinderat die fehlende stationäre Geschwindigkeitsmessanlage sowie die unregelmäßigen mobilen Kontrollen. Abschließend einigte sich das Gremium, dass die Beschwerden im Rahmen einer Verkehrsschau vorgetragen, der zweite stationäre Blitzer in Wäschenbeuren wieder beantragt und weiterhin an einem weiteren 30er Bereich festgehalten werden solle.  Folgende, weitere Themen wurden unter „Verschiedenes“ angesprochen:-Förderantrag des Liederkranzes auf Bezuschussung der Tontechnik-Figuren am Rathausbrunnen-Streuobstschwämme und alternative Vermarktungsformen- Wohnmobilstellplätze- Hundetoiletten  Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Hinweis: Es handelt sich um einen Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung.