Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Die Zukunft im Blick

Artikel vom 28.11.2018
In der vergangenen Gemeinderatssitzung stand der Tagesordnungspunkt „Digitalisierung von Bürgerdiensten“ auf der Agenda. Dem vorausgegangen war ein Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.In der umfassenden Sitzungsvorlage informierte die Gemeindeverwaltung über die unterschiedlichen Möglichkeiten, dem Trend der Digitalisierung zu entsprechen. Unter www.waeschenbeuren.de fänden die Bürgerinnen und Bürger unter der Rubrik „Rathaus“, Unterrubrik „Bürgerservice“ – „Formulare Rathaus“ bereits aktuelle Formulare zu unterschiedlichen Themenbereichen. Neben diesem Angebot sei auch das landesweite Online-Angebot von Service-BW auf der kommunalen Website eingepflegt. Leicht anzupassen und zu erweitern seien die Formularangebote auf der Homepage der Gemeinde. Dies wurde auch als ersten Schritt zu mehr Digitalisierung seitens der Verwaltung empfohlen. Stufe 2 sei die Aktivierung einer De-Mail-Adresse. Bei einer De-Mail-Adresse handle es sich um eine rechtssichere Form der elektronischen Kommunikation. Im Gegensatz zu regulären eMails seien die De-Mails auf dem Transportweg zwischen dem privaten PC und dem Behörden-PC immer verschlüsselt. Ein Mitlesen oder Verändern sei nicht möglich. Ein Vorteil der Nutzung sei neben der rechtssicheren Kommunikation auch die Bestätigung, dass diese analog zu den ausgedruckten Schriftstücken als zugestellt gelten. Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit, somit Stufe 3, bestünde in der Digitalisierung einzelner Prozesse, wie beispielsweise einer Gewerbean-/abmeldung. Nach Rücksprache mit dem kommunalen Rechenzentrum ITEOS arbeite das Land derzeit an einem einheitlichen Online-Service-Angebot für alle Städte und Gemeinden für rund 20 Prozesse. Geplant sei, dass dieser Service bis 2020 landesweit verfügbar sei. Sollte eine schnellere Digitalisierung gewünscht sein, so sei dies nur über eine spezifische „Insel-Lösung“ möglich. Von dieser Variante wurde jedoch seitens der Verwaltung abgeraten.Die vorgestellten Möglichkeiten wurden umfassend im Gremium diskutiert. Es bestand einhellig die Meinung, dass im ersten Schritt das Formularangebot erweitert werden soll. Bei der Einführung einer De-Mail, so die Auffassung im Gremium, wäre eine umfassende Information über die Möglichkeiten und Rechtsfolgen notwendig. Bezüglich der Stufe 3 wurde die Digitalisierung durch das Land begrüßt. Von einer vorgezogenen „Insel-Lösung“ wurde Abstand genommen. In den nächsten Tagen wird nun das Formularangebot auf der gemeindlichen Homepage erweitert. Kurz nach der Beratung im Gremium wurden die Gemeinden zudem darüber informiert, dass landesweit durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung & Migration den Kommunen ein Behörden-eMail-Konto auf dem Online-Portal „service-BW“ zur Verfügung gestellt wird. Dieses Behördenkonto soll ab dem Jahr 2019 zur Verfügung stehen und damit nicht nur einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg zwischen den Behörden ermöglichen, sondern auch für die Kommunikation zwischen Gemeinde und Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Da das Behördenpostfach vergleichbar mit einer De-Mail ist, werden somit bis ins Jahr 2019 zwei der drei Digitalisierungsstufen erreicht. Unabhängig von den Landesinitiativen wird die Gemeindeverwaltung sich stetig im Bereich der Digitalisierungsmöglichkeiten informieren und weiterbilden, sodass das kommunale Angebot zukunftsfähig gestaltet werden kann.