Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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B 297 im Bereich des Schützenhofes - Keine Gefahr mehr durch überfrierende Nässe

Artikel vom 21.11.2018
Im Frühjahr 2018 wurde der Gemeindeverwaltung von einem Grundstücksbesitzer gemeldet, dass die Böschung seines Grundstücks durch einen gezielten Nässeeintrag in den Sonderbach abgerutscht sei. Die anschließende Recherche hat ergeben, dass aus der Not heraus ein Oberanlieger das Oberflächenwasser umgeleitet hat, nachdem durch Schmutzeintrag ein Entwässerungsrohr unterhalb seines Hauses verlaufend, verstopft war. Der Fall erregte auch das Aufsehen verschiedener Behörden, nachdem weitere Geländeauswaschungen zu befürchten waren mit der Folge von zusätzlichen Baumentwurzelungen im Bachböschungsbereich. Aufgrund der provisorischen Einleitung in einen Entwässerungsschacht oberhalb der B 297 war auch nicht auszuschließen, dass bei feuchter Witterung Wasser über die stark befahrene B 297 läuft mit der Folge von Straßenglätte bei Minustemperaturen.Das Landratsamt sprach bei der rechtlichen Beurteilung von einem öffentlichen Gewässer, für das die Gemeinde die Verantwortung zu tragen habe. Zu 100 % wurde diese Rechtsauffassung vom Gemeindetag Baden-Württemberg nicht geteilt. Der Interessensverband der Baden-Württembergischen Kommunen sprach jedoch von einem heiklen Fall.Ein gerichtliches Verfahren könne sich über Jahre erstrecken.Bürgermeister Karl Vesenmaier war eine unverzügliche Klärung auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit sehr wichtig.Seine Empfehlung an den Gemeinderat war, den Fall pragmatisch unter Einbeziehung der betreffenden Eigentümer zu klären. Eine kostengünstige Lösung sollte das Ziel sein, wobei man von einer Kostendeckelung in Höhe von ca. 5000 € ausging.In wenigen Gesprächsrunden wurde das Konzept schließlich mit allen Beteiligten abgestimmt und zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Bauhofteam und der Firma Abele aus Rechberghausen umgesetzt. Sowohl die Vertreter des Straßenbauamts, als auch die des Landratsamts, waren von dem Weg der unkonventionellen Konfliktlösung sehr angetan.Der Abrechnungsbetrag lag deutlich unter den bewilligten 5000 €.