– Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf vom 07.06.2018– erneuter Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung und Fachbeitrag „Vorprüfung des Einzelfalls gem. §§ 13a und 13b BauGB für die nach § 1 Abs.6 Nr.7b BauGB genannten Schutzgüter“– erneuter Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss des Bebauungsplan-Entwurfs mit verkürzter Auslegungsfrist (15 Tage) und Beschränkung der Beteiligungsmöglichkeit auf die zum Entwurf vom 07.06.2018 geänderten Festsetzungen Der Gemeinderat der Gemeinde Wäschenbeuren hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Heubeund IV“ aufzustellen.Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften soll gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 07.06.2018 im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Beteiligung und Auslegung, auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und eine Umweltüberwachung, eine Eingriffs- / Ausgleichs-bilanzierung und auf eine zusammenfassende Erklärung verzichtet wird.In der Gemeinderatssitzung am 13.09.2018 wurden die Bebauungsplanunterlagen, bestehen ausa) dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 500, Datum 07.06.2018 / 13.09.2018, gefertigt von der VTG Straub mbH, Donzdorfb) dem Textteil, Datum 07.06.2018 / 13.09.2018, gefertigt von der VTG Straub mbH, Donzdorfc) der Begründung, Datum 07.06.2018 / 13.09.2018, gefertigt von der VTG Straub mbH, Donzdorf undd) dem Fachbeitrag „Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 13a und 13b BauGB für die nach § 1 Abs.6 Nr.7b BauGB genannten Schutzgüter“, Datum 24.05.2018 mit Ergänzung, gefertigt von Dipl.-Ing. (FH) Klaus Saur, Mengenals Bebauungsplan-Entwurf (Entwurf Nr. 2) beschlossen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt von den Flurstücken Nr. 1931, 1938, 2627/2, 2627/3, 2627/4, 2627/6, 2627/7, 2627/8 und 2700. Die Flurstücke Nr. 1861 (Weg), 1879 (Straße Welkartswiesen), 1880 (Weg), 1903 (Bergstraße), 2615/5 (Straße Albblick), 2615/12, 2615/13, 2615/14, 2622/1, 2623/1, 2624/1, 2625, 2626/1, 2627 und 2627/5 befinden sich teilweise innerhalb, teilweise außerhalb des Geltungsbereichs.Die Abgrenzung ist folgendem Plan zu entnehmen:Plan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs vom 07.06.2018 / 13.09.2018 Anwendungsvoraussetzungen hinsichtlich eventueller Beeinträchtigungen der Schutzgüter des § 1 Abs.6 Nr.7b BauGB wurden von Hr. Dipl.-Ing. Klaus Saur, Mengen, untersucht und in einem dem Bebauungsplan zugehörigen Fachbeitrag erläutert. Als Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 Abs.1 BauGB wird festgestellt, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern bestehen, da durch das Vorhaben insgesamt keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen für die Schutzgüter, Schutzgebiete und Biotope gem. § 1a Abs.6 Nr. 7b BauGB zu erwarten sind.Hintergrund der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs.3 BauGB sind Änderungen innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans nach der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB. Nachstehend sind die Änderungen zusammenfassend dargestellt:- Änderung der zulässigen Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet (Änderungen im Textteil und der Begründung)- Änderung der Festsetzung der Verkehrsfläche, ehemals Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Mischverkehrsfläche, nun öffentliche Straßen- bzw. Gehwegfläche (Änderungen im zeichnerischen Teil und Textteil). Hinweis: Die Lage und Dimensionen der Verkehrsflächen entsprechen den Festsetzungen des BPL Entwurfs vom 07.06.2018- Änderung der PflanzlisteWeiterhin wird auf die verkürzte Auslegungsfrist (2 Wochen bzw. 15 Tage) hingewiesen sowie auf die beschränkte Beteilligungsmöglichkeit, bei der lediglich Stellungnahmen zu Änderungen / Ergänzungen des Entwurfs abgegeben werden können.Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB erneut durchzuführen.Der Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus dem o.g. zeichnerischen Teil, dem o.g. Textteil und der o.g. Begründung sowie dem o.g. Fachbeitrag liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018im Rathaus Wäschenbeuren, Manfred-Wörner-Platz 1, 73116 Wäschenbeuren, während der üblichen Öffnungszeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Zusätzlich können gemäß § 4a Abs.4 BauGB die genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraums über die Homepage der Gemeinde Wäschenbeuren (http://www.waeschenbeuren.de, Rubrik „Bürger“, Unterrubrik „Bauen und Wohnen“, „Bebauungsplanänderungen“) bezogen werden.Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift sowie digital unter der oben genannten Adresse bzw. unter info@waeschenbeuren.de abgegeben werden.Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung sind hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.K. Vesenmaier, Bürgermeister