Veranstaltung der Region Stuttgart in der Bürenhalle vom 04.12.2023
Keine Alternative zur Ausweisung von Windkraft-Vorrangflächen
Bürgermeister Karl Vesenmaier begrüßte die zahlreichen Teilnehmer und äußerte sich kritisch, ja ablehnend, zur Ausweisung von Windkraft-Vorrangflächen im Bereich des Östlichen Schurwaldes.
Vertreter der Region Stuttgart informierten über die Regularien zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windräder. Etwa 350 Teilnehmer waren am Montagabend in die Bürenhalle gekommen.
Der technische Direktor des Regionalverbands Region Stuttgart, Thomas Kiwitt, ließ keinen Zweifel daran, dass der politische Beschluss des Bundes und des Landes zur Windkraft umgesetzt werden müsse. Es werde auch nicht mehr generell über die Sinnhaftigkeit von Windkraft diskutiert. Es gehe lediglich darum, die Planungsunterlagen mit ihren gesetzlichen Grundlagen zu erläutern und wie man sich mit Stellungnahmen ins Verfahren einbringen könne. Zum Ziel, 1,8 Prozent der Fläche als Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen, gebe es keine Alternative. Wenn die Region dieses Soll nicht erfülle, gebe es außer bei Naturschutzgebieten keine Einflussmöglichkeiten mehr.
Diese Aussage führte bei der Informationsveranstaltung der Region zur Ausweisung von Vorranggebieten zur Windkraft am Montagabend in der Wäschenbeurener Bürenhalle mit etwa 350 Teilnehmern zur Replik eines Teilnehmers, dass dies eine „Drohkulisse“ sei. Kiwitt sagte, es sei keine „Drohkulisse“, sondern die Entscheidungen seien politische Entscheidungen und zu respektieren. Es würden keine Eigentumsrechte ausgehöhlt und das Verfahren sei transparent. Die Frist durch das Land Baden-Württemberg sei der 30.09.2025, bis dahin müsse die Planung geliefert werden. Der Termin für schriftliche Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Initiativen und Bürgern ist der 2. Februar 2024. Er sicherte zu, dass alle Stellungnahmen gesichtet, geprüft und der Regionalversammlung vorgelegt würden. Die Regionalversammlung entscheidet dann abschließend am 30. September 2025.
Kiwitt betonte, dass der Bund mit 2,2 Prozent im Norden und mit 1,8 Prozent Fläche im Süden den rechtlichen Rahmen gesetzt habe. In den 12 Planungsregionen im Land müsse jede Region den gleichen Beitrag erbringen. Es gehe nicht um konkrete Standorte von Windrädern, sondern um Bereiche wie die im Schurwald. Wenn der Zeitpunkt nicht erreicht werde, würde das einen Verlust jeder Steuerungsfunktion bedeuten. Es würden außerhalb der ausgewiesenen Gebiete keine Gebiete ausgewiesen werden. Die Herausforderung sei, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft durch bezahlbaren Strom unter einen Hut zu bringen.
Neben Kiwitt erläuterten Simon Peter und Corinna Schmidt die Kriterien, wie man zu den Flächen gekommen sei, sowie umwelttechnische Aspekte. Unter der Moderation von Stefanie Heng-Ruschek konnten die Zuhörer, darunter Bürgermeister und Gemeinderäte, nach jedem Teilreferat Fragen stellen. Weitere Fragen, Statements und Hinweise – wie etwa zu Nichtberücksichtigung von Vogelzügen, zur Höhe der Windräder, zum Lärmschutz, zum befürchteten Dauer-Schlagschattenwurf im Winter bei Baiereck, zur Wohnqualität in Adelberg, zur befürchteten Vernichtung von Eigentumswerten oder etwa zur Verwendung von 3000 Tonnen Stahl pro Windrad – wurden nicht beantwortet. Es wurde dazu auf die Möglichkeit der Stellungnahmen im Verfahren verwiesen.
Zuvor hatte Regionaldirektor Alexander Lahl die verschiedenen Herausforderungen genannt, bei denen etwa in Deutschland bis in sieben Jahren 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen soll. Es gehe darum, wo Windkraftanlagen gebaut werden könnten und wo nicht. Bis 2045 solle Deutschland klimaneutral sein und die EU bis 2050.
Bürgermeister Karl Vesenmaier sagte, die Politik habe die Vorgaben gegeben. Für die Gemarkung von Wäschenbeuren bedeute die Ausweisung 20 Hektar. Die Höhe der Windräder und das Aussehen in einer intakten Erholungslandschaft könne einem Angst machen. Er verwies auf den Vergleich, dass 1200 Windräder einem Atomkraftwerk entsprächen.
Stellungnahmen zum Planentwurf der Region müssen neu abgegeben werden. Kiwitt sagte, man könne noch keine Anlagenzahl herauslesen, jedoch werde alles neu von der Gemeinde Eingebrachte der Regionalversammlung vorgelegt. Simon Peter hatte zuvor auf geschützte Landmarken wie den Hohenstaufen und das Kloster Adelberg sowie auf den Schutz vor visueller Überlastung ab 3500 Metern hingewiesen. Die Windleistungsdichte von 215 Watt pro m², gemessen in 160 Metern Höhe, als Jahresdurchschnitt sei eine Vorgabe des Landes und beziehe sich auf den Windatlas von 2019.
Corinna Schmidt sagte, eine strategische Umweltprüfung (SUP) der Schutzgüter sei gesetzlich vorgeschrieben, aber eine Planung impliziere „immer einen Eingriff“. Aber jede Anlage müsse in einem eigenständigen Verfahren nach gesetzlichen Regelungen genehmigt werden. Und Naturschutzgebiete seien im Grundsatz ausgenommen.
Info
Angaben zu den Details der Regionalplanung mit Karten und zu Möglichkeiten der schriftlichen Beteiligung und Stellungnahme findet man unter: www.region-stuttgart.org (unter dem Reiter „Bereiche und Aufgaben“).