Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Wäschenbeuren
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Genehmigung

Unter die Genehmigungspflicht fallen lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.

Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:

  • Bescheinigung für Musikinstrumente,
  • Bescheinigung für Wanderausstellungen,
  • Musterkollektionsbescheinigung und
  • Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten

Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.

Sie brauchen die Genehmigung auch, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.

Voraussetzungen

Die speziellen Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten, und der Art des Antrags.

  • positive Stellungnahme der wissenschaftlichen Behörde (bei Antrag auf Wiederausfuhrbescheinigung nicht erforderlich)
  • Bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung Ausfuhrdokument des Ausfuhrstaates in Kopie

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung zur Ein- oder Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.

Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen:

Laden Sie sich das Antragsformular und das Folgeformular herunter

  • Füllen Sie es aus und schicken Sie es gemeinsam mit den für die Art des Antrages erforderlichen Nachweisdokumenten an das Bundesamt für Naturschutz.
  • Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
  • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.

Wenn Sie die Genehmigung elektronisch beantragen:

  • Gehen Sie auf www.cites-online.de und folgen Sie den Anweisungen
  • dort stehen Ihnen zusätzlich verschiedene Serviceleistungen zur Verfügung, z. B.
    • die Übersendung von Nachweisdokumenten gemeinsam mit dem elektronischen Antrag,
    • die Auswahl der Zahlungsart und
    • die lokale Speicherung des gestellten Antrages auf Ihrem PC zur späteren Weiterbearbeitung bzw. Nutzung als Vorlage für neue Anträge.
  • Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
  • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.

Fristen

  • Nutzung der Genehmigungen zur Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr: spätestens am letzten Tag der Gültigkeit der Dokumente
  • Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

Unterlagen

  • Antragsformular und gegebenenfalls Folgeformular für mehr als eine Art
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für lebende Exemplare
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende Exemplare
  • Nachweisdokumente zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare

Kosten

  • Genehmigung: EUR 15,00 bis EUR 60,00
  • Hinweis: In besonderen Fällen kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden.

Bearbeitungsdauer

Genehmigung: maximal 1 Monat

Hinweis: Die Bearbeitungsdauer kann sich verlängern, wenn zusätzliche Informationen von Behörden des Ursprungs- oder Ausfuhrlandes oder fachliche Stellungnahmen von Experten erforderlich sind.

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

09.08.2023 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit