Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Visum für Reisen ins Ausland beantragen

Ob Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt vom Recht des Einreisestaates ab.

Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt.

Hinweis: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kein Visum.

Voraussetzungen

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise Folgendes nachweisen:

  • Zweck der Reise
  • Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
  • Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland

Hinweis: Die genauen Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.

Verfahrensablauf

Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland

  • persönlich,
  • auf dem Postweg oder
  • in einigen Ländern auch über das Internet erledigen.

Der genaue Verfahrensablauf hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, wie Sie das Visum beantragen können.

Achtung: Besondere Antragsvoraussetzungen in manchen Ländern können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Einige Staaten verlangen zum Beispiel Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.

Fristen

von Land zu Land unterschiedlich

Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, bis wann Sie das Visum beantragen sollten (abhängig von der Bearbeitungszeit).

Unterlagen

in den meisten Fällen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (möglicherweise in mehreren Ausfertigungen)
  • ein oder mehrere aktuelle Passfotos
    Beachten Sie mögliche Formatvorgaben.
  • Reisepass
    Dieser muss in den meisten Fällen noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein.
  • Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
  • Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie Antragsformulare erhalten können.

Kosten

Über die Höhe der Bearbeitungsgebühren entscheidet der Einreisestaat. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie regelmäßig auf der Homepage der jeweils zuständigen Auslandsvertretung.

Bearbeitungsdauer

von Land zu Land unterschiedlich

Achtung: Wenn ein persönlicher Termin in der Auslandsvertretung nötig ist, kann dies eine Wartezeit von einigen Wochen bedeuten.

Tipp: Einige Länder bieten gegen Gebühr eine bevorzugte Antragsbearbeitung an, welche die Bearbeitung verkürzt.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland

Hinweis: Für Visaangelegenheiten sind innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilungen zuständig. Viele Staaten unterhalten Konsulate und Generalkonsulate auch in Baden-Württemberg.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg